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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 19 B 48/07 AS   

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https://dejure.org/2007,21333
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 19 B 48/07 AS (https://dejure.org/2007,21333)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2007 - L 19 B 48/07 AS (https://dejure.org/2007,21333)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - L 19 B 48/07 AS (https://dejure.org/2007,21333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellbarkeit der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung eines Anspruchs auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das sozialgerichtliche Verfahren; Ermittlung der Erfolgsaussicht der beabsichtigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 19 B 48/07
    Hiernach besteht eine Leistungsverpflichtung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers zur Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende "bis zur Entscheidung der Einigungsstelle" (vgl. Urteil des BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2014 - L 1 AS 10/14
    Teilweise wird - ohne nähere Begründung - auch die Auffassung vertreten, der Leistungsträger müsse bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit stets Leistungen nach § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II gewähren, wobei die Regelungen der §§ 60 ff. SGB I anwendbar seien (LSG Nordrhein-Westfalen v. 23.05.2007 - L 19 B 48/07 AS und L 19 B 47/07 AS ER = juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2010 - L 15 AS 58/10
    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, die vermeiden soll, dass der Hilfebedürftige überhaupt keine Leistungen erhält, darf der Grundsicherungsträger fehlende Erwerbsfähigkeit nicht annehmen, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (so im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2007 - L 19 B 48/07 AS, Rn. 6f).
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